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Über die Kanzlei
Ich bin seit dem 11.1.1977 als Rechtsanwalt zugelassen und heute überwiegend
auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Allgemeines Zivilrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Sportbootrecht*: Fachkundige Beratung und Vertretung
rund ums Boot - z.B. bei
- Kollisionsschäden und Havarien (auch bei
Regatten)
- Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im
Zusammenhang mit dem Betrieb von Booten
- Schwierigkeiten mit Institutionen und
Behörden wie Wasserschutzpolizei, Zoll, Küstenwache, SeeBG, Seeamt, WSD
u.s.w.
- Auseinandersetzungen über Kauf, Bau und
Reparatur oder Vermietung von Booten (Yachtcharter) sowie Zubehörkauf
- Familien- und Erbrecht
- Verkehrsrecht (Schadensregulierung nach Unfällen
im Straßenverkehr sowie Bußgeld- und Strafverfahren in Verkehrssachen)
Gute Kenntnisse in mehreren Fremdsprachen
erleichtern mir die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsbezug.
Seit 1986 bin ich als Notar zugelassen.
Die Notare haben gesetzlich festgelegte Aufgabengebiete, nämlich
Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art, vor allem in folgenden Bereichen:
- Privates und gewerbliches Grundstücksrecht
- Ehe- und Scheidungsvereinbarungen
- Testamente, Erbverträge
- Nachlassauseinandersetzungen
- Registereintragungen
(Handelsregister, Schiffsregister u.s.w.)
- Schuldanerkenntnisse
- Vollmachten und Genehmigungen aller Art
*) Als Experte für Sportbootrecht war ich im vergangenen Vierteljahrhundert
unter anderem in folgenden Angelegenheiten tätig, wobei aus jedem einzelnen Fall
(Beratung, außergerichtliche Vertretung oder Prozess) nur ein einziger Suchbegriff
entnommen ist.
Ammersee (Ausweichregeln),
Ankerkette, Arglist, Außenbordmotor (Kauf), Außenborder (Reparatur),
Ausweichregeln Dänemark, Ausweichregeln Kieler Förde, Ausweichregeln Schlei,
Badeunfall durch Motorboot,
Bergelohn, Bergungskosten. Beweissicherungsverfahren, Bohrwurmschaden,
Bootsanhänger (Verkehrsunfall), Bootsbauplatz (Räumungsklage), Bootskauf in
Großbritannien, Bootslagerbedingungen, Bootsliegeplatz (Kündigung),
Bootswerft (Geschäftsbedingungen), Bootswerft (Forderungseinzug),
Bootszeugnis, Brandschaden,
CE-Zeichen, Charter
(Schonerbark), Charterkaution, Chartervermittlung, Chartervertrag,
Clubbeitrag,
Ebay-Verkauf, Eigenbau,
Eignergemeinschaft, Einfuhrumsatzsteuer für Yacht, Eingehungsbetrug,
Eingetragenes Schiff (Verkauf ins Ausland), Elektroboot (Planungsmängel),
Elektrolyse, Entzug Sportbootführerschein,
Fahrterlaubnisschein,
Fahrwassergrenze, Fischkutter, Fischkutter (Umbau), Flaggenzertifikat, Flugrost,
Folgeschäden durch Ausrüstungsmängel,
Gebrauchtbootkauf, Genua
(Mängel), Geschwindigkeitsüberschreitung (Kieler Förde),
Gewährleistungsausschluss, Gewässerverschmutzung, GFK-Beschichtung, Großsegel
(Mängel), Grundberührung,
Hafenbauprojekt, Hafengeld, Hafenkollision,
Hafenmeister (Befugnisse), Hafenordnung (Entwurf), Haftpflichtschaden, Haftungsbeschränkung
(seerechtliche), Hallenmietvertrag (Bedingungen), Hausfriedensbruch auf
Schiff,
Kadetrinne (Überwachung),
Kaskoschaden, Katamaran (Eigen- bau), Katamaran (Einbruch),
Kaufpreisminderung, Kaufvertrag (fremdsprachig), Kaufvertrag (mündlich),
Klinkerbeplankung, Kollision auf der Schlei, Kollision Binnenschiffe,
Kollision Fahrgastschiff/Yacht, Kollision Fährschiff/ Fischkutter, Kollision
Küstenmotorschiff/Yacht, Kollisionsverhütungsregeln (KVR), Kostenvoranschlag
(Überschreitung), Kranunfall, Küstenmotorschiff (Ladungsschaden),
Längsseitsliegen (Schäden),
Leckschaden, Logbuchpflicht,
Manöver des letzten Augenblicks,
Mastbruch, Meeresstrand (Eigentum), Mehrwertsteuernachweis, Motorreparatur
(Folge- schaden), Motorsegler (Mängel),
Nebenerwerbsfischer (Bußgeld),
Neuboot (Lieferverzug),
Neubootmängel, Notreparatur (Kosten), Nutzungsausfall
Oberelbe (Kollision), Ölschaden,
Ölspur (Fischkutter), Osmoseschäden, Overflow (Bunkeröl),
Pfandrecht an Boot,
Plankenschäden, Polizei an Bord, Promillegrenze,
Radargerät (Versicherung),
Reederei, Regress der Haftpflichtversicherung,
Regress der Kaskoversicherung,
Reparatur im Ausland, Rettungsmittel, Rost, Ruderboot,
Sandstrahlarbeiten,
SBG-Mitgliedschaft, Schäden durch Hafenbauarbeiten,
Schadensminderungspflicht, Schiedsgericht (niederländisches), Schiffshypothek
zur Zwangsvollstreckung,
Schiffsregister (Eintragungspflicht), Schiffsregister (Umschreibung), Schoner
(Übergabe), Schrauben (verzinkte), Schraubenwelle, Schwallschaden in
Yachthafen, Seeberufsgenossenschaft (Mitgliedschaft), Seefunkstelle,
(Genehmigung), Seefunkstelle (Ordnungswidrigkeit), Seekartenvertrieb,
Seeschiff (Zwangsvollstreckung), Seeschiffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO),
Seeunfalluntersuchung, Segelmacherarbeiten (Werklohn), Segelschule,
Sinkschaden, Skipperhaftpflichtversicherung, Skipperhaftung für Mitsegler,
Slippschäden, Sorgfalt beim Festmachen, Sperrgebiet (Bußgeld), Stapellaufschwell,
Tauchunfall, Teakdeckschäden,
Totalverlust (Küstenmotorschiff), Traditionsschiff, Trunkenheit am Ruder,
Übermotorisierung,
Umsteuerversager, Umweltvorschriften,
Unklarer Werkvertragsumfang,
Verantwortlicher Bootsführer, Vereinsausschluss,
Verkäufergarantie, Verletzung durch Patenthalse, Verletzung (Mitsegler),
Versicherung (Regattaboot), Vertreiben im Hafen, Vorschäden (Kenntnis),
Vorsegel (Kauf),
Wasserwinterlager, Wegerecht im
Großen Belt, Wertminderung nach Reparatur, Wettbewerb (Charterunternehmen),
Wettfahrtregeln, Winterlagerbock, Winterlagerbrand, Winterlagerschäden
(Umkippen), Wohnschiff, Wrackbeseitigung durch Behörde, Wrackbeseitigung
(Pflicht)
Yachtcharter (Schäden),
Yachtcharter (Verjährung),
Yachtdiebstahl, Yachteinbruch, Yachtkauf aus Insolvenzmasse, Yachtmakler,
Yachttransport
Zahlungsverzug (Kaufpreis),
Z-Antrieb, Zubehör,
Zwangsversteigerung (Seeschiff)
Aktuell
habe ich die nachfolgenden Gerichtsentscheidungen erstritten:
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom
11.02.2011 (Az. 1 U 99/09) ein Urteil des Landgerichts Lübeck – 2 O
76/07 – bestätigt, in dem festgestellt wurde: Wenn eine Segelyacht mit
einem Zeitwert von 600.000,00 € (es handelte sich um ein fast 20 m
langes Schiff) halb voll Wasser läuft, sodass auch Motor und Elektrik unter
Wasser geraten, dann erleidet sie trotz ordnungsgemäßer Reparatur einen merkantilen
Minderwert von 20.000,00 €. (Die Höhe des Minderwertes hatte ein
Sachverständiger geschätzt.) Das Urteil ist rechtskräftig.
Zur Erläuterung: Der merkantile Minderwert beruht darauf, dass man
beim Verkauf der Yacht dem Käufer einen solchen Schaden mitteilen muss und
der Käufer dann den Kaufpreis drücken wird, weil verdeckte restliche Schäden
zu befürchten sind.
Dass ein solcher Vorfall beim Verkauf (auch nach Jahren noch) offenbart
werden muss und das Verschweigen arglistige Täuschung ist, hat – bei
einer 11-m-Segelyacht mit Einbaudiesel – auch das Landgericht Kiel in
einem Urteil vom 17.05.2010 –
4 O 16/10 – entschieden. Es heißt dort: „Denn ein solches Ereignis
birgt – auch wenn das Boot anschließend renoviert worden ist –
die Gefahr verborgener Mängel, d.h. die Gefahr, dass Teile beschädigt worden
sind, ohne dass dies sofort aufgefallen und repariert worden ist.
Insbesondere die Elektrik kann unter Nässeeinwirkung Schaden nehmen.“
Das letztgenannte Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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