Klaus Berger
Rechtsanwalt und Notar in Kiel
Pacht- und Mietrecht, Sportbootrecht,
Familienrecht, Verkehrsrecht

 

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Über die Kanzlei


Ich bin seit dem 11.1.1977 als Rechtsanwalt zugelassen und heute überwiegend auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Sportbootrecht*: Fachkundige Beratung und Vertretung rund ums Boot - z.B. bei
    • Kollisionsschäden und Havarien (auch bei Regatten)
    • Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb von Booten
    • Schwierigkeiten mit Institutionen und Behörden wie Wasserschutzpolizei, Zoll, Küstenwache, SeeBG, Seeamt, WSD u.s.w.
    • Auseinandersetzungen über Kauf, Bau und Reparatur oder Vermietung von Booten (Yachtcharter) sowie Zubehörkauf
  • Familien- und Erbrecht
  • Verkehrsrecht (Schadensregulierung nach Unfällen im Straßenverkehr sowie Bußgeld- und Strafverfahren in Verkehrssachen)

 

Gute Kenntnisse in mehreren Fremdsprachen erleichtern mir die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsbezug.

Seit 1986 bin ich als Notar zugelassen.
Die Notare haben gesetzlich festgelegte Aufgabengebiete, nämlich Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art, vor allem in folgenden Bereichen:

  • Privates und gewerbliches Grundstücksrecht
  • Ehe- und Scheidungsvereinbarungen
  • Testamente, Erbverträge
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Registereintragungen
    (Handelsregister, Schiffsregister u.s.w.)
  • Schuldanerkenntnisse
  • Vollmachten und Genehmigungen aller Art


*) Als Experte für Sportbootrecht war ich im vergangenen Vierteljahrhundert unter anderem in folgenden Angelegenheiten tätig, wobei aus jedem einzelnen Fall (Beratung, außergerichtliche Vertretung oder Prozess) nur ein einziger Suchbegriff entnommen ist. 

Ammersee (Ausweichregeln), Ankerkette, Arglist, Außenbordmotor (Kauf), Außenborder (Reparatur), Ausweichregeln Dänemark, Ausweichregeln Kieler Förde, Ausweichregeln Schlei,
Badeunfall durch Motorboot, Bergelohn, Bergungskosten. Beweissicherungsverfahren, Bohrwurmschaden, Bootsanhänger (Verkehrsunfall), Bootsbauplatz (Räumungsklage), Bootskauf in Großbritannien, Bootslagerbedingungen, Bootsliegeplatz (Kündigung), Bootswerft (Geschäftsbedingungen), Bootswerft (Forderungseinzug), Bootszeugnis, Brandschaden,
CE-Zeichen, Charter (Schonerbark), Charterkaution, Chartervermittlung, Chartervertrag, Clubbeitrag,
Ebay-Verkauf, Eigenbau, Eignergemeinschaft, Einfuhrumsatzsteuer für Yacht, Eingehungsbetrug, Eingetragenes Schiff (Verkauf ins Ausland), Elektroboot (Planungsmängel), Elektrolyse, Entzug Sportbootführerschein,
Fahrterlaubnisschein, Fahrwassergrenze, Fischkutter, Fischkutter (Umbau), Flaggenzertifikat, Flugrost, Folgeschäden durch Ausrüstungsmängel,
Gebrauchtbootkauf, Genua (Mängel), Geschwindigkeitsüberschreitung (Kieler Förde), Gewährleistungsausschluss, Gewässerverschmutzung, GFK-Beschichtung, Großsegel (Mängel), Grundberührung,
Hafenbauprojekt, Hafengeld, Hafenkollision, Hafenmeister (Befugnisse), Hafenordnung (Entwurf), Haftpflichtschaden, Haftungsbeschränkung (seerechtliche), Hallenmietvertrag (Bedingungen), Hausfriedensbruch auf Schiff,
Kadetrinne (Überwachung), Kaskoschaden, Katamaran (Eigen- bau), Katamaran (Einbruch), Kaufpreisminderung, Kaufvertrag (fremdsprachig), Kaufvertrag (mündlich), Klinkerbeplankung, Kollision auf der Schlei, Kollision Binnenschiffe, Kollision Fahrgastschiff/Yacht, Kollision Fährschiff/ Fischkutter, Kollision Küstenmotorschiff/Yacht, Kollisionsverhütungsregeln (KVR), Kostenvoranschlag (Überschreitung), Kranunfall, Küstenmotorschiff (Ladungsschaden),
Längsseitsliegen (Schäden), Leckschaden, Logbuchpflicht,
Manöver des letzten Augenblicks, Mastbruch, Meeresstrand (Eigentum), Mehrwertsteuernachweis, Motorreparatur (Folge- schaden), Motorsegler (Mängel),
Nebenerwerbsfischer (Bußgeld), Neuboot (Lieferverzug),
Neubootmängel, Notreparatur (Kosten), Nutzungsausfall
Oberelbe (Kollision), Ölschaden, Ölspur (Fischkutter), Osmoseschäden, Overflow (Bunkeröl),
Pfandrecht an Boot, Plankenschäden, Polizei an Bord, Promillegrenze,
Radargerät (Versicherung), Reederei, Regress der Haftpflichtversicherung, Regress der Kaskoversicherung,
Reparatur im Ausland, Rettungsmittel, Rost, Ruderboot,
Sandstrahlarbeiten, SBG-Mitgliedschaft, Schäden durch Hafenbauarbeiten, Schadensminderungspflicht, Schiedsgericht (niederländisches), Schiffshypothek zur Zwangsvollstreckung,
Schiffsregister (Eintragungspflicht), Schiffsregister (Umschreibung), Schoner (Übergabe), Schrauben (verzinkte), Schraubenwelle, Schwallschaden in Yachthafen, Seeberufsgenossenschaft (Mitgliedschaft), Seefunkstelle, (Genehmigung), Seefunkstelle (Ordnungswidrigkeit), Seekartenvertrieb, Seeschiff (Zwangsvollstreckung), Seeschiffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO), Seeunfalluntersuchung, Segelmacherarbeiten (Werklohn), Segelschule, Sinkschaden, Skipperhaftpflichtversicherung, Skipperhaftung für Mitsegler, Slippschäden, Sorgfalt beim Festmachen, Sperrgebiet (Bußgeld), Stapellaufschwell,
Tauchunfall, Teakdeckschäden, Totalverlust (Küstenmotorschiff), Traditionsschiff, Trunkenheit am Ruder,
Übermotorisierung, Umsteuerversager, Umweltvorschriften,
Unklarer Werkvertragsumfang,
Verantwortlicher Bootsführer, Vereinsausschluss, Verkäufergarantie, Verletzung durch Patenthalse, Verletzung (Mitsegler), Versicherung (Regattaboot), Vertreiben im Hafen, Vorschäden (Kenntnis), Vorsegel (Kauf),
Wasserwinterlager, Wegerecht im Großen Belt, Wertminderung nach Reparatur, Wettbewerb (Charterunternehmen), Wettfahrtregeln, Winterlagerbock, Winterlagerbrand, Winterlagerschäden (Umkippen), Wohnschiff, Wrackbeseitigung durch Behörde, Wrackbeseitigung (Pflicht)
Yachtcharter (Schäden), Yachtcharter (Verjährung),
Yachtdiebstahl, Yachteinbruch, Yachtkauf aus Insolvenzmasse, Yachtmakler, Yachttransport
Zahlungsverzug (Kaufpreis), Z-Antrieb, Zubehör,
Zwangsversteigerung (Seeschiff)

Aktuell habe ich die nachfolgenden Gerichtsentscheidungen erstritten:
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 11.02.2011 (Az. 1 U 99/09) ein Urteil des Landgerichts Lübeck – 2 O 76/07 – bestätigt, in dem festgestellt wurde: Wenn eine Segelyacht mit einem Zeitwert von 600.000,00 € (es handelte sich um ein fast 20 m langes Schiff) halb voll Wasser läuft, sodass auch Motor und Elektrik unter Wasser geraten, dann erleidet sie trotz ordnungsgemäßer Reparatur einen merkantilen Minderwert von 20.000,00 €. (Die Höhe des Minderwertes hatte ein Sachverständiger geschätzt.) Das Urteil ist rechtskräftig.
Zur Erläuterung: Der merkantile Minderwert beruht darauf, dass man beim Verkauf der Yacht dem Käufer einen solchen Schaden mitteilen muss und der Käufer dann den Kaufpreis drücken wird, weil verdeckte restliche Schäden zu befürchten sind. 
Dass ein solcher Vorfall beim Verkauf (auch nach Jahren noch) offenbart werden muss und das Verschweigen arglistige Täuschung ist, hat – bei einer 11-m-Segelyacht mit Einbaudiesel – auch das Landgericht Kiel in einem Urteil vom 17.05.2010 – 
4 O 16/10 – entschieden. Es heißt dort: „Denn ein solches Ereignis birgt – auch wenn das Boot anschließend renoviert worden ist – die Gefahr verborgener Mängel, d.h. die Gefahr, dass Teile beschädigt worden sind, ohne dass dies sofort aufgefallen und repariert worden ist. Insbesondere die Elektrik kann unter Nässeeinwirkung Schaden nehmen.“
Das letztgenannte Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

 

 



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Zuletzt bearbeitet am 24.01.2012

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